Dieses Schreiben ging an die unten angeführten Personen

Sehr geehrter Herr Bundespräsident, sehr geehrte Abgeordnete,
sehr geehrte Frau Landeshautpfrau und Herren Landeshauptmänner,
sehr geehrte Damen und Herren Ombutsleute sehr geehrte Damen und Herren der Höchstgerichte
sehr geehrte Damen und Herren
der Medien
Wir, der Verein „Zum Alten Eisen?“ sehen uns gezwungen, zu der geplanten Novelle des ALVG wir folgt Stellung zu nehmen.
Wir sehen in dieser Novelle eine Bekämpfung der Erwerbsarbeitslosen und nicht der Ursachen der Arbeitslosigkeit. Prinzipiell
handelt es sich bei diesen Maßnahmen um das Abwälzen eines globalen gesellschaftlichen Problems auf den einzelnen
Erwerbarbeitslosen. Diese Maßnahmen sind darüber hinaus - da armutserzeugend und somit menschenrechtswidrig -
absolut nicht gerechtfertigt. Es ist aus unserer Sicht nicht verständlich, warum die Politik Menschen - nachdem man sie
aus fadenscheinigen Gründen vom Arbeitsmarkt ausgrenzt hat – auch noch bestraft. Die Novelle dient aus unserer Sicht
lediglich der Beugung der bestehenden Gesetze und Vorschriften zum Vorteil der Wirtschaft und zum Zweck der
Umverteilung von unten nach oben.
Eine detailiertere Begründung finden Sie auf unserer Homepage http://www.zum-alten-einsen.at, bzw unserer Vereinszeitung
Diese Novelle bestätigt nur die Desinformation der Politik. Um einen gangbaren Weg zu einer Lösung der Arbeitslosigkeit
zu finden müsste einmal mit den Betroffenen direkt Kontakt aufgenommen werden.
Wir, der Verein „Zum Alten Eisen?“, stellen uns zu diesem Zweck jederzeit zur Verfügung. In diesem Sinne warten
wir gerne auf Ihre Antwort und verbleiben mit freundlichen Grüßen. 

Diese Zusammenfassugn wurde von unsererm Mitglied Bernhard Stenzl an alle Abgeordnete versendet

Betrifft: Änderung des AlVG, Ende der Begutachtung 19.10.2007

Sehr geehrte Frau Abgeordnete, sehr geehrter Herr Abgeordneter,

als um Ihre Unterstützung bittender Staatsbürger wende ich mich an Sie!

 Der vom BMWA eingebrachte Änderungsvorschlag des AlVG strotzt ja nur so von Unsinnigkeiten! (siehe http://www.parlinkom.gv.at/portal/page?_pageid=908,7450658&SUCHE=J&_dad=portal&_schema=PORTAL)

Es ist den Damen und Herren, die hinter diesem Änderungsvorschlag stehen, offenbar noch immer nicht klar geworden, daß Verschärfungen im Arbeitslosenrecht noch keinen einzigen Arbeitsplatz geschaffen haben!

 Erwerbsarbeitslosigkeit bedeutet für die/den Betroffene/n und seine Angehörigen einen tiefgreifenden Einschnitt in der Lebensentwicklung. Enttäuschung, Armut und Abkapselung aus dem bisherigen sozialen Umfeld bewirken dies.

Diese Wirkungen noch zu erhöhen, dient der Änderungsvorschlag des BMWA. Herr Bartenstein – bar jeder Erfahrung von Erwerbsarbeitslosigkeit am eigenen Leibe – verfügt, die derzeit schon unmenschlichen Umstände für Erwerbsarbeitslose noch weiter zu „verschärfen“.

 Herr Bartenstein und sein Ministerium bezwecken offenbar, daß die fortschreitende Verarmung der Bevölkerung durch die von Ihnen gesetzte Maßnahmen einer kleinen Minderheit von Wohlhabenden „billige“ Arbeitskräfte zur Verfügung stellt. Dies ist ehrlos und abzulehnen!

Erwerbsarbeitslose sind – bis auf wenige Ausnahmen – Mitbürger, die NICHT FREIWILLIG erwerbsarbeitslos sind. Sie haben ja vorher fleißig gearbeitet und haben zumeist keinen Einfluß auf die Umstände ihrer Kündigung. So ist z. B. die Regelung, daß das Arbeitslosengeld (ALG) bei Selbstkündigung (meist wegen untragbarer Umstände am Arbeitsplatz) und auch bei einer einvernehmlichen Lösung für vier Wochen ausgesetzt wird, ein Hohn für eine Versicherungsleistung!

Deshalb, sehr geehrte Frau Abgeordnete, sehr geehrter Herr Abgeordneter, ersuche ich Sie um Unterstützung. Nutzen Sie bitte die Möglichkeit, das AlVG endlich zu vermenschlichen und von den besonders seit dem Jahr 2000 erfolgten „Verschärfungen“ zu bereinigen. Lob und Rüge am Änderungsentwurf finden Sie unten.

Ich freue mich auf Ihre Antwort und verbleibe

mit freundlichen Grüßen

DI Bernhard Stenzl
Auer Welsbach Straße 3/8/3
A-1230 Wien
Ruf & FAX +43-1-8020846
unterwegs +43-664-4512317
Stenzl@gmx.at

Nachsatz: ich war – trotz hoher Qualifikation – in 24 Berufsjahren bereits eineinhalb Jahre erwerbsarbeitslos und schreibe deshalb aus eigener Erfahrung!

Wenig Lob und viel Rüge am Ministerialentwurf zum ALVG vom 3.10.2007:

§ 3: freie Dienstnehmer in die Arbeitslosenversicherung aufzunehmen, ist klug. Die achtjährige Frist ist zu lang, da gerade bei freien Dienstnehmern sich von heute auf morgen viel ändern kann. Vorschlag: FRIST STREICHEN!

§ 7 neu (7): DAS IST DER ZWANG ZUR TEILZEITARBEIT! Ob der – dann nicht mehr Erwerbsarbeitslose – von dieser Erwerbsarbeit auch seinen Lebensunterhalt bestreiten kann, wird nicht berücksichtigt. Vorschlag: STREICHEN!

§ 9 (1): gespannt bin ich auf die verwaltungsrechtlichen Folgen der Auslagerung von Aufgaben des AMS an „private Dienstleister“, besonders im Falle des Versagens dieser! Hier sind dem BMWA wieder einmal die neoliberalen Rosse der Privatisierung durchgegangen! Vorschlag: STREICHEN!

§ 9 (2): wo liegt die Grenze der Summe zwischen Arbeitszeit und Wegzeit? Nunmehr bei 24 Stunden, denn auch das BMWA kann den Tag nicht verlängern! Auch hier sind dem BMWA die neoliberalen Rosse wieder durchgegangen! Vorschlag: STREICHEN!

§ 9 neu (7): SEHR BEDENKLICH! Die „Beschäftigung“ in einem SÖB (sozialökonomischen Betrieb) oder einem GBP (gemeinnützigen Beschäftigungsprojekt) dient vordergründig der Statistikfälschung. Da diese „Beschäftigung“ nach § 7 (7) nunmehr auch Teilzeit erfolgen kann, wird die Bezugsgrundlage des ALG für den Erwerbsarbeitslosen in Zukunft geschmälert. Eine sehr fiese Art, den Erwerbsarbeitslosen das ALG zu verringern. Vorschlag: STREICHEN!

§ 9 neu (8): NOCH BEDENKLICHER! Das AMS MUSS eine von ihm verordnete Maßnahme begründen, sonst bestünde ja verwaltungsrechtlich keine Einspruchsmöglichkeit mehr! Die „persönliche Unterstützung bei der Arbeitssuche“ scheint ja weltfremden Gehirnen entsprungen zu sein. Wird das Unternehmen einen Erwerbsarbeitslosen eher einstellen, wenn ein Anstandswauwau vom AMS oder gar einem privaten Unternehmen mitgeht? Vorschlag: STREICHEN!

§ 11 (1): widerspricht jedem Versicherungsgedanken. Eine Versicherung muß die vertraglich vereinbarten Zahlungen leisten, unabhängig davon, ob ein Versicherungsnehmer freiwillig kündigt, dies im gegenseitigen Einvernehmen tut oder gekündigt wird. Vorschlag: STREICHEN!

§ 11 (2): jetzt wird es jetzt feudalistisch: der Ausschluß vom Bezug des ALG kann – nach Anhörung durch die hochgelahrten Entscheidungsträger – nachgesehen werden! Jede Kürzung oder Streichung des ALG/der Notstandshilfe (NSH) ist abzulehnen, da dadurch wieder Armut verursacht wird, die einem wohlhabenden Staat wie Österreich nicht zu Gesicht steht! Vorschlag daher: AUSSCHLUSSREGELN STREICHEN!

§ 14 (1): die Verringerung des AL-Anspruches innert 6 Monaten von 25 auf 21 Jahre ist ja ganz besonders neoliberal-fies, weil gerade junge Menschen meist in prekären Erwerbsverhältnissen tätig sind (Generation Praktikum). Vorschlag: STREICHEN!

§ 25 Abs. 2: die Rückforderung von vier Wochengeldern im Vergleich von bisher zwei Wochengeldern wird die Republik sicherlich steinreich machen! Ein wirklich entbehrlicher Vorschlag, daher STREICHEN!

§ 26 Abs. 1: komplizierter kann es sich keiner ausdenken, um die Bildungskarenz zwar zu ermöglichen, aber dann doch zu verhindern. Hier zogen die neoliberalen Rosse an unterschiedlichen Strängen, um NICHTS zu erreichen. Vorschlag: ÄNDERN!

§ 26a: Wir hören immer wieder vom lebenslangen Lernen. Warum wird die bisherige Unterstützung über 45-jähriger in Form der Bezahlung des ALG bei Weiterbildung gestrichen? Vorschlag: STREICHEN!

Rüge am Ministerialentwurf zum Arbeitsmarktservicegesetz vom 3.10.2007:

Das sollen „Stammdaten“ sein? Vielleicht noch die Vorfahren bis zum Urgroßvater?

es ist irrsinnig, was hier an privaten Daten erhoben werden soll. Ich kann einen Wert dieser Daten für das AMS nicht erkennen, außer DIE VOLLSTÄNDIGE KONTROLLE Erwerbsarbeitsloser. Vorschlag: STREICHEN.